Das Schiedsgutachten Das Schiedsgutachten ist ein Gutachten, dessen Ergebnis für beide Seiten eines Streits verbindlich ist. Beide Seiten sind mit der Vorlage des Schiedsgutachtens endgültig gebunden. Für beide Seiten gilt und wirkt es in gleicher Weise, darüber hinaus auch noch im Verhältnis zu einem nachfolgend in der Gleichen Sache angerufenen Gericht. Die praktisch unumstößliche Verbindlichkeit wird dadurch erreicht, dass beide Parteien vorher festlegen, dass der Streitfall durch einen Schiedsgutachter und dessen Schiedsgutachten verbindlich und endgültig geklärt werden soll. Der Schiedsgutachter ist kein Sonderexperte mit einer speziellen Schulung, sondern im Regelfall ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Keine andere Person ist von ihrem Amt und von ihrer beruflichen Erfahrung her besser für diese besondere verantwortungsvolle Aufgabe gerüstet als ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, zu dessen Alltag es gehört, Streitfragen mit Autorität zu klären. Hier besteht im Vergleich zur sonstigen Sachverständigentätigkeit nur der Unterschied, das der Sachverständige als Schiedsgutachter erste und letzte Instanz zugleich ist, das es also nach Vorlage des Schiedsgutachtens keine nachträgliche Korrekturmöglichkeit gibt. Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten der Parteien eines Grundvertrags über Fachfragen unter Vermeidung eines Rechtsstreits durch einen unparteiischen Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Gegenstand des Schiedsgutachtens kann alles sein, was sich durch Sachverständige hinsichtlich tatsächlicher Fragen begutachten lässt. Ein Schiedsgutachten wird üblicherweise in Fällen vorgesehen, in denen ein  Vertragsverhältnis abzuwickeln ist und die Parteien sich nicht über die Beurteilung einer Werkleistung oder das Vorliegen und die Höhe eines Schadens einigen können. Fazit : Unter Zuhilfenahme eines Schiedsgutachtens ist durchaus möglich im Frühstadium eines Streitfalls diesen zügig und Kostengünstig beizulegen. Meine Mitgliedschaften: Meine Leistungen: DSR Startseite Gerichtsgutachten Privatgutachten Schiedsgutachten Gerichtsgutachten Schiedsgutachten Schiedsgutachten